Wartung

Der Betreiber einer RWA-Anlage ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden. Indem er die RWA-Anlage, einmal im Jahr, von einer autorisierten Fachfirma (D+H Brandrauch- Lüftungssysteme) überprüfen, warten und Instand setzen (TRVB 125/ 97, Punkt 18.) lässt, verringert er entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall.

Er kann jederzeit durch den abgeschlossenen Wartungsvertrag und das von uns beigestellte Wartungsbuch und Wartungsprotokoll dokumentieren , dass er seiner Verpflichtung, die RWA-Anlage einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

Auch im Bereich natürliche, kontrollierte Lüftung sorgt eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung für hohe Betriebssicherheit und somit das Wohlbefinden der Nutzer.

Wir besichtigen gerne Ihr Objekt, um eine optimale Wartung anbieten zu können.

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